Herr Dr.-Ing. Ioannis Retzepis auf der 4. Fachtagung "Sanierung von Ingenieurbauwerken"
© KREBS+KIEFER

4. Fachtagung „Sanierung von Ingenieurbauwerken“ in Nürnberg

In der sehr gut besuchten und mittlerweile fest etablierten 4. Fachtagung „Sanierung von Ingenieurbauwerken“ in Nürnberg am 20.11.2018 wurde dieses sehr aktuelle Thema für die Infrastruktur der Straße und Schiene mit verschiedenen Vorträgen aus dem gesamten Umfeld der Sanierung beleuchtet. Es geht darum, einerseits intelligente Lösungen für die Sanierung der Infrastrukturbauwerke zu entwickeln und andererseits Schäden zu vermeiden. Der Bund hat bereits seit Jahren diese Weichen gestellt und fördert nicht nur den Ersatzneubau, sondern vor allem die Sanierung & Ertüchtigung von Bestandsbauwerken.

In der sehr gut besuchten und mittlerweile fest etablierten 4. Fachtagung „Sanierung von Ingenieurbauwerken“ in Nürnberg am 20.11.2018 wurde dieses sehr aktuelle Thema für die Infrastruktur der Straße und Schiene mit verschiedenen Vorträgen aus dem gesamten Umfeld der Sanierung beleuchtet. Es geht darum, einerseits intelligente Lösungen für die Sanierung der Infrastrukturbauwerke zu entwickeln und andererseits Schäden zu vermeiden. Der Bund hat bereits seit Jahren diese Weichen gestellt und fördert nicht nur den Ersatzneubau, sondern vor allem die Sanierung & Ertüchtigung von Bestandsbauwerken.

Die ersten Vorträge behandelten den Themenkomplex der Sanierung und Ertüchtigung von Stahlbrücken. Der Umgang mit Altstählen, Möglichkeiten der Ertüchtigung von ermüdungsrelevanten Bauteilen und schließlich Sanierungskonzepte von Bauwerken mit der jeweiligen Vorgehensweise wurden vorgestellt.

Herr Dr.-Ing. Ioannis Retzepis, geschäftsführender Gesellschafter der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH Karlsruhe, hat über das Thema „Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen“ referiert. Die Sanierung von Ingenieurbauwerken ist – auch wegen der Ressourcenschonung – zu einer großen Herausforderung geworden. Er ging auf das aktuelle Regelwerk ein und wies auf die Lücken der europäischen, harmonisierten Norm für die Instandsetzungsprodukte hin. In Anbetracht des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 (Rechtssache C-100/13) hat Herr Retzepis Lösungen präsentiert, um EU-konform bei Beibehaltung des bisherigen hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland handeln zu können.